Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Ardax Tech GmbH

Stand: 02/2017

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1. Allgemeines

1.1 Geltungsbereich

Diese Bedingungen sind Grundlage und gelten als Bestandteil aller – auch zukünftiger- von uns oder mit uns angebahnter oder abgewickelter Lieferverträge über Waren und Leistungen (einschließlich Nebenleistungen, wie z.B. Reparaturen, Vorschläge, Planungshilfen, Beratungen) an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

1.2 Ausschluss fremder Geschäftsverbindungen

Abweichenden Geschäftsbedingungen des Bestellers wird hiermit widersprochen. Sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir Ihnen nach Eingang bei uns nicht nochmals ausdrücklich widersprechen. Mit Erteilung des Auftrags bzw. mit Zugang der Auftragsbestätigung, spätestens jedoch mit der Entgegennahme unserer Lieferung gelten unsere Bedingungen als anerkannt.

1.3 Wirksamkeit und Schriftform

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser allg. Geschäftsbestimmungen nicht. Im Fall der Unwirksamkeit  einer Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlich gewollten am nächsten kommt. Abweichungen von den nachfolgenden Bedingungen, sonstige Änderungen oder Ergänzungen der Bestellung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses selbst.

2. Vertragsschluss

Unsere Angebote sind freibleibend. Mit dem Abschluss des Liefervertrages übernehmen wir kein Beschaffungsrisiko. Der Kunde ist – wenn nicht anderes vereinbart – 3 Wochen an sein Kaufangebot gebunden. Die in unseren Katalogen, Angeboten, Zeichnungen und Abbildungen angegebenen technischen Daten sind Näherungswerte, soweit sie nicht ausdrücklich und schriftlich mit Toleranzangaben als verbindlich bezeichnet werden. Im Übrigen sind für unsere Lieferungen ausschließlich die einschlägigen technischen Abnahme- und Sicherheitsvorschriften des Herstellerlandes maßgebend.

3. Vermögensverfall / Zurückbehaltungsrecht

Soweit uns nach Vertragsschluss wesentliche, die Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellenden Umstände bekannt werden, durch die unser Zahlungsanspruch gefährdet ist, sind wir berechtigt, die Erfüllung unserer Lieferverpflichtungen so lange abzulehnen, bis die Gegenleistung (Zahlung) bewirkt oder angemessene Sicherheit für sie geleistet wird. Werden solche bereits vor Vertragsschluss vorhandenen Umstände nachträglich bekannt, können wir nach unserer Wahl vom Vertrag zurücktreten oder sofortige Barzahlung sämtlicher offener Rechnung verlangen, auch wenn die Rechnungsbeträge vorher ganz oder teilweise gestundet oder durch Wechsel bezahlt waren.

4. Lieferung

4.1 Grundsätzlich wird gegen Vorauszahlung geliefert, es sei denn eine Individualabrede findet Anwendung.

4.2 Voraussetzung unserer eigenen Lieferpflicht ist die rechtzeitige und ordnungsgemäße Selbstbelieferung mit den notwendigen Waren. Im Falle einer dauernden Behinderung aus von uns nicht zu vertretenden Umständen, insbesondere höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, Ein- und Ausfuhrverbote, Transportbehinderung, Zuliefererprobleme, behördliche Eingriffe oder dergleichen, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzpflicht berechtigt. Jede Angabe von Lieferfristen ist unverbindlich. Dies gilt nicht soweit der Verkäufer eine Frist oder einen Termin zur Leistung ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet.

4.3 Wenn der Liefertermin nicht ausdrücklich als „fix“ gekennzeichnet und von uns als “fix“ schriftlich bestätigt worden ist, erfolgt eine Lieferung nach der mit dem Kunden individuellen  Vereinbarung. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind sämtliche Angaben über Liefertermine und Lieferfristen als ungefähre und unverbindliche Angaben zu verstehen.

4.4 Lieferfristen, wenn vereinbart, beginnen mit dem Datum der bei uns eingegangenen Zahlung, jedoch nicht vor Klärung aller Ausführungseinzelheiten und aller sonstigen vom Kunden für die ordnungsgemäße Abwicklung des Vertrages zu schaffenden Voraussetzungen. Entsprechendes gilt für Liefertermine.

4.5 Unterlässt der Besteller seine Mitwirkungspflicht, kann er sich nicht auf die Geltendmachung eines Verzögerungsschadens berufen. Der Liefertermin oder die Lieferfrist gilt als angemessen verlängert.

4.6 Lieferverzug entsteht durch schriftliche Mahnung unter Setzung einer Nachfrist von 4 Wochen und Abgabe einer Erklärung, dass er die Leistung nach Ablauf der Frist ablehnen werde. Der Rücktritt ist durch eingeschriebenen Brief zu erklären.

4.7 Teillieferungen sind zulässig und gelten bezüglich Zahlung und Reklamation als selbständige Lieferung.

5. Gefahrenübergang

5.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung ab dem Lager in Hamburg vereinbart. Die Gefahr des Unterganges und einer Verschlechterung der Lieferung geht auf den Besteller über, sobald die Lieferung das Lager verlassen hat. Der Versand erfolgt in allen Fällen auf Gefahr des Bestellers, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist.

5.2 Verzögert sich der Versand der Lieferung auf Wunsch des Bestellers oder aus  Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Besteller über.

6. Transportschäden

Ist bei der Anlieferung der Ware ein Schaden (d.h. ein Verlust oder  Substanzbeschädigung) an der Ware äußerlich erkennbar, so hat der Kunde den Verlust oder die Beschädigung in einer von dem Kunden und dem Anlieferer (Frachtführer) zu unterzeichnenden Empfangsbestätigung festzuhalten. Äußerlich nicht erkennbare Schäden hat der Kunde dem Anlieferer unverzüglich, spätestens jedoch am 6. Tag nach der Anlieferung schriftlich anzuzeigen. Die handelsrechtlichen Untersuchungs- und Rügepflichten gem. § 377 HGB uns gegenüber bleiben hiervon unberührt.

7. Garantie/ Sachmängel / Gewährleistung

7.1 Die nachfolgenden Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

7.2 Die Beschaffenheit der von uns zu liefernden Produkte wird durch den Inhalt unserer schriftlichen Angebotsunterlagen und/oder der von uns verwendeten Kataloge abschließend beschrieben. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, gilt die sich aus dem Angebot und/oder Katalog ergebende Verwendung als alleiniger Vertragsinhalt.

7.3 Der Besteller hat unsere Produkte unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und erkennbare Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Anlieferung schriftlich anzuzeigen. Mängel, die auch bei sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden konnten, sind uns unverzüglich, spätestens aber zwei Wochen nach Ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Besteller die rechtzeitige Mängelanzeige, gilt unsere Lieferung vertragsgemäß und mangelfrei erbracht. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die durch sonstige besondere äußere Einflüsse entstehen

7.4 Ardax Tech GmbH bietet für seine Produkte eine Garantie von 24 Monaten ab Rechnungsdatum. Innerhalb dieser Garantiezeit werden fehlerhafte Produkte ohne Kostenberechnung instandgesetzt. Abgedeckt sind alle Gerätedefekte und Zubehördefekte, die auf fehlerhafte Produktion zurückzuführen sind. Nicht abgedeckt sind Defekte, die durch äußere Einflüsse entstehen, wie z.B. Blitz- und Wasserschäden. Alle Schäden, die durch unsachgemäßen Betrieb oder Verschleiß entstehen, sowie Fehler, die den Wert oder die Gebrauchsfähigkeit nur geringfügig beeinflussen, sind ausgeschlossen. Zum Garantieverlust führen Fremdeingriffe und Veränderungen am Gerät. Andere Ansprüche als das Recht auf Mängelbeseitigung, insbesondere Schadensersatzansprüche irgendwelcher Art, werden durch unsere Garantie nicht begründet.

    • Die Meldung des Garantiefalls bei Ardax Tech GmbH muss unter Angabe der Kunden- und Gerätedaten gemacht werden.
    • Das betreffende Gerät muss überprüft werden und der Fehler ausführlich, vorzugsweise auf Englisch oder Deutsch beschrieben werden.
    • Die Bestätigung der Anmeldung und Vergabe der RMA – Nummer erfolgt durch die Ardax Tech GmbH.
    • Die Versendung der Geräte erfolgt mit der Angabe der RMA – Nummer zu Lasten des Kunden an Ardax Tech GmbH. Der Versand sollte einschließlich des vollständigen Zubehörs, vorzugsweise in der Originalverpackung, erfolgen.
    • Ardax Tech GmbH behält sich vor, defekte Geräte zu reparieren oder auszutauschen.
    • Reparaturen außerhalb der Garantiezeit erfolgen grundsätzlich mit Kostenvoranschlag, wobei eine Bearbeitungsgebühr berechnet wird, falls es nicht zur Durchführung der Reparatur kommt. Die Gebühr beträgt € 30,00.

8. Preise

Die mit Ardax Tech GmbH vereinbarten Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer, diese wird in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzuberechnet. Von uns genannte Preise sind freibleibend. Wir sind berechtigt, die Preise anzupassen, wenn unser Lieferant seine Verkaufspreise erhöht, nicht nur unerhebliche Verteuerungen aufgrund Änderungen von Wechselkursen, von Zöllen oder ähnlichen Fiskalbelastungen eintreten.

9. Zahlungsbedingungen

9.1 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind alle Zahlungen per Vorauskasse zu tätigen. Die Zahlung ist erst fristgerecht erbracht mit vorbehaltloser Gutschrift auf dem Konto von Ardax Tech GmbH.

9.2 Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden steht der Ardax Tech GmbH ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 5% über den jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu entrichten. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.

9.3 Die Lieferung erfolgt unter Voraussetzung der Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit des Kunden. Bei Vorliegen von Umständen, die die Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern geeignet sind, steht uns jederzeit das Recht zu, die Vertragsbedingungen angemessen zu ändern und nach endgültiger Leistungsverweigerung vom Vertrag zurückzutreten. Umstände die unseren Zahlungsanspruch gefährden, sind der Ardax Tech GmbH unverzüglich mitzuteilen. Diese Benachrichtigungspflicht besteht bis zum vollständigen Ausgleich sämtlicher offener Rechnungen aus der Lieferbeziehung, insbesondere bei Abschluss von Folgeverträgen.

10. Eigentumsvorbehalt

10.1 Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche unser Eigentum. Wechsel und Schecks gelten erst nach endgültiger Gutschrift als Zahlung.

10.2 Der Kunde verwahrt die Vorbehaltsware für uns unentgeltlich mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf unsere Eigentumsansprüche hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen um Ardax Tech GmbH die Möglichkeit der Interventionsklage gem. §771 ZPO zu geben. Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist unzulässig. Eine Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne uns hieraus zu verpflichten. Bei der Verarbeitung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit Waren Dritter steht uns ein Miteigentumsanteil an der neuen Sache entsprechend dem Verhältnis des Rechnungswertes der betreffenden Vorbehaltsware zu dem Rechnungswert der verarbeiteten / vermengten Ware Dritter zu. Die neue Ware gilt insofern als Vorbehaltsware.

10.3 Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräußern, solange er seinen vertraglichen Pflichten pünktlich nachkommt und insbesondere die nachstehenden Bedingungen erfüllt. Die aus Weiterverkauf oder sonstigen Rechtsgrund ( z.B. unerlaubte Handlung ) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Ansprüche, insbesondere Forderungen, tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang, bzw. bei verarbeiteter / vermengter Ware entsprechend dem Teil unseres Miteigentums, an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Werden die aus Weiterverkäufen entstehenden Ansprüche in ein zwischen Kunden und dessen Abnehmer bestehendes Kontokorrentverhältnis eingestellt, werden sämtliche Saldoforderungen aus dem Kontokorrent bis zur Höhe des Betrages abgetreten, der der ursprünglichen, kontokorrentgebundenen Forderung für die Vorbehaltsware entspricht. Wir ermächtigen den Kunden widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen selbst einzuziehen. Eingezogene Beträge sind sofort zur Bezahlung unserer fälligen Forderungen zu verwenden. Die weitere Abtretung der an uns abgetretenen Forderungen ist ohne unsere Zustimmung ausgeschlossen. Dies gilt auch für den Verkauf.

11. Kauf auf Probe

Für den Kauf auf Probe gelten die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere geht die Gefahr wie aufgeführt auf den Kunden über. Wird die Missbilligung innerhalb der vereinbarten Frist erklärt, so kommen die §§ 346 ff BGB zur Anwendung. Der Kunde trägt die Kosten der Rücksendung des Vertragsgegenstandes: Alle Rücksendungen sind Ardax Tech GmbH vorher schriftlich anzukündigen. Die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der zurückgegebenen Waren geht erst mit der Übergabe an Ardax Tech GmbH an deren Geschäftssitz in Hamburg auf Ardax Tech GmbH über.

12. Datenschutz

Die Daten des Kunden unterliegen für die Auftragsabwicklung und Verkaufsstatistik der Datenverarbeitung.

13. Erfüllungsort / Gerichtsstand

Erfüllungsort für die beiderseitigen aus dem Vertrag geschuldeten Leistungen ist Hamburg. Gerichtsstand ist Hamburg. Wir sind jedoch auch berechtigt, am Sitz des Bestellers zu klagen.